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SG Detmold, 22.10.1992 - S 17 KR 10/92 |
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Krankenversicherung - Schreibtelefon als Hilfsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.10.1982 - 9a RV 16/82
Das Schreibtelefon als anderes Hilfsmittel iSv BVG § 13 Abs. 1 - Vorrang der …
Auszug aus SG Detmold, 22.10.1992 - S 17 KR 10/92
Das Schreibtelefon dient der Befriedigung eines elementaren Grundbedürfnisses, indem es dem Gehörlosen eine unmittelbare und wechselseitige Kommunikation ermöglicht (Anschluß an BSG vom 27.10.1982 - 9a RV 16/82 = BSGE 54, 140).